Ausbildungsbroschüre | CURAVIVA hsl
12 BERUFSEIGNUNG UND VORAUSSETZUNGEN Zur Ausübung des Berufs Sozialpädagogik sind Personen geeignet, die ihr Sensorium für soziale Probleme mit kommunikativen Fähigkeiten, der Bereitschaft zur Selbst reflexion und Freude am Kontakt mit Menschen verbinden. Voraussetzung für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren an die hsl ist eine abge- schlossene Berufslehre oder ein anderer Abschluss auf Stufe Sek II (Berufliche Grund- bildung oder allgemeinbildende Schule). Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, hat die Möglichkeit, sich mit einem Antrag «sur dossier» für die Zulassung zum Aufnah- meverfahren zu bewerben. Das Aufnahmeverfahren besteht aus zwei Teilen, dem schulischen Aufnahmever- fahren einerseits und der Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis anderer- seits. Das schulische Aufnahmeverfahren besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einem Einzelgespräch. Die Ergebnisse werden durch eine Aufnahmekommission beurteilt. Die Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis erfolgt über ein Vorpraktikum (oder eine vorberufliche Erfahrung). Dieses Vorpraktikum von mindestens sechs Monaten (bei einem Pensum von 80% bis 100%) muss in einem professionellen sozialen Arbeitsfeld (zusammenhängend am gleichen Ort) absolviert werden und soll nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für die schulische Aufnahmeprüfung muss das Vorpraktikum noch nicht absolviert worden sein. Für die Zuteilung eines definitiven Studienplatzes braucht es eine be- standene schulische Aufnahmeprüfung sowie eine Bestätigung der Berufseignung. Weitere Angaben zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf unserer Website www.hsl-luzern.ch .
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDQzMjY=